Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Plausibilitätsprüfungen

Liebe Leser,

heute geht es um Plausibilitätsprüfungen beim Gerichtsgutachten.

Eine Plausibilitätskontrolle kann beauftragt werden, wenn nicht sachkundige Personen Zusammenhänge erkennen wollen, ohne den Aufwand einer genauen Untersuchung des Sachverhaltes nachgehen zu wollen oder können. Dabei wird vom Sachverständigen mithilfe genauer Kenntnisse über übliche Verfahren, technischer Einzelheiten und Arbeitsweisen eine Wahrscheinlichkeit für das Eintreten vorliegender Ereignisse dargestellt. Bei Untersuchungen vorliegender Daten werden diese durch statistische Methoden mit anderen, ähnlich gewonnenen Daten verglichen.

Eine Plausibilitätskontrolle kann im juristischen Alltag eine Alternative zu anderen, aufwändigeren Untersuchungen und Verfahren darstellen.

Plausibilitätsprüfungen werden häufig in Auftrag gegeben
• auf gerichtliche Beauftragung
• auf anwaltliche Beauftragung
• bei Fragestellungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmter Ergebnisse oder Ereignisse

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