Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Technische Beweissicherung

Liebe Leser,

heute geht es um Technische Beweissicherung beim Gerichtsgutachten.

Im Rahmen einer gerichtlichen oder anwaltlichen Beauftragung können technische Beweissicherungen durchgeführt werden. Dabei wird z.B. begutachtet, welchen Zustand eine bestimmte Einrichtung oder ein Gerät hat, ob Schäden vorliegen und wie sie entstanden sind. Der genaue Auftrag der Beweissicherung wird durch den Auftraggeber vorgegeben. Ein häufiger Grund sind staatsanwaltliche Beauftragungen im Fall von Unfällen, Straftatbeständen oder generellen Personenschäden in Versammlungsstätten.

Durch eine eigene Werkstatt und erforderliche Mess- und Prüfgeräte können solche technischen Untersuchungen inhouse bzw. vor Ort durchgeführt werden.

Technische Beweissicherungen werden durchgeführt
• auf gerichtliche Beauftragung
• auf anwaltliche Beauftragung
• wenn umfangreichere und länger andauernde Verfahren zu erwarten sind
• wenn die Beweise nicht konservierbar sind oder die Umgebung keine längeren Stilllegungszeiten zulassen
• bei Straftatbeständen oder Personenschäden, sowie bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

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