Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Beweissicherung

Was war die Ursache, dass die Traversenkonstruktion zusammengebrochen ist? War wirklich ein Flüssigkeitsschaden Ursache für den defekten Lautsprecher? Hat der Freelancer weisungsgemäß seine Aufgaben wahrgenommen, oder hat er eine Schadenskette zu vertreten? Gab es beim gemeldeten Versicherungsschaden eine Überspannung am Netz, oder war eine nicht versicherte Überlastung ursächlich?

Sobald ein Schaden eingetreten ist, besteht oft der Wunsch auf unmittelbare Klärung der Tatbestände. Noch bevor womöglich Meinungsverschiedenheiten oder gar ein Streitfall eintreten, müssen so zeitnah wie möglich die Beweise „gesichert“ werden. Eile dafür gilt in unserer Branche, da viele defekte Geräte so rasch wie möglich repariert und wieder dem nächsten Einsatz zugeführt werden müssen. Aufgrund vieler verschiedener Dienstleistungsverhältnisse lassen sich arbeitsbezogene Zusammenhänge zu späterer Zeit kaum mehr klären. Sind personengefährdende Situationen oder sogar eine Straftat eingetreten, sind keine Verzögerungen bei der Untersuchung zu vertreten.

Nicht nur „von Amts wegen“ machen viele Beauftragungen zur Beweissicherung Sinn. Unternehmer an jeder Stelle einer Gewerke-Kette haben durch ein Gutachten Gelegenheit, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und gegebenenfalls durch die Vorlage Streitigkeiten komplett zu vermeiden, auch mit Berufsgenossenschaften.

Beweissicherungen werden häufig bestellt

  • bei Unfällen aller Art, mit oder ohne Personenschaden
  • bei komplizierten technischen Zusammenhängen
  • bei vorliegenden Meinungsverschiedenheiten, die nach Möglichkeit nicht zum (gerichtlichen) Streitfall werden sollen
  • von Versicherungen im Schadens- / Leistungsfall
  • als selbständiges Beweisverfahren im Zivil-/Verwaltungs- oder Strafprozess durch gerichtliche Bestellung