Sicherheitsberatung
Der Gesetzgeber fordert gemäß Muster-Versammlungs-stättenverordnung ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter / Betreiber, sofern über 5000 Besucher teilnehmen oder die Art der Veranstaltung es erfordert. Solche Sicherheitskonzepte können für feste Spielstätten oder für einmalig genutzte Locations erstellt werden und haben aus der Natur der Dinge eine hohe Komplexität. Für die Erstellung kann ich für verschiedene Bereiche und Aufgabenteile oder die Gesamterstellung beauftragt werden; ebenso kann ich notwendige Koordinationsaufgaben für den Veranstalter / Betreiber wahrnehmen.
Diese Aufgaben können Sachverständigenleistungen oder Gutachten beinhalten (sofern z.B. in bestimmten Bundesländern Erstellung und Überwachung der Sicherheitskonzepte von Sachverständigen vorgeschrieben sind) – müssen es aber nicht zwingend.
Ergeht eine Beauftragung lediglich für eine Sicherheitsberatung, z.B. für Gefährdungsanalysen oder diesbezügliche Unternehmensberatung, haben die originären Aufgaben nicht den Charakter oder die Anforderungen an eine Sachverständigentätigkeit und ich verweise für diese Leistungen auf meinen gewerblichen Tätigkeitsbereich: www.rc-medientechnik.de
Sachverständigenleistungen für ein Sicherheitskonzept werden beauftragt
- wenn die Landesgesetzgebung es vorsieht