Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Kontrolle der Veranstaltungssicherheit / Abnahme von Einzelveranstaltungen

Immer dann, wenn einzelne Veranstaltungen einen außergewöhnlichen Rahmen einnehmen, sind die Beteiligten oft mit den veranstaltungstechnischen Besonderheiten schlichtweg überfragt. Typisch für solche Szenarien sind

  • unregelmäßig stattfindende Straßenfeste oder Umzüge
  • Sonderveranstaltungen in bestehenden Einrichtungen
  • einmalige Überschreitungen von sonst niedrigeren Besucherzahlen
  • umfangreiche Technikeinbauten nur für eine einzelne Veranstaltung
  • Public-Viewing-Events

So wird eine solche Abnahme oft von Behörden angefordert, wenn z.B. in einer Schulaula für eine Einzelveranstaltung Bühnen und technische Geräte eingebracht werden, die vom dortigen verantwortlichen Hausmeister sicherheitstechnisch nicht beurteilt werden können. Auch veränderte Rettungswege, zusätzliche Tribünen oder besondere Bestuhlungsweisen können eine solche Abnahme erfordern. Heutzutage ist Public-Viewing eine häufige Veranstaltungsform verschiedenster Größe, die auch in kleineren Gemeinden sicherheitstechnisch beurteilt werden muss.

Sicherheitstechnische Abnahmen von Einzelveranstaltungen werden beauftragt

  • wenn den Verantwortlichen die Beurteilungskompetenz der Veranstaltungssicherheit fehlt, die für eine besondere Veranstaltung vorausgesetzt wird,
  • wenn in Einrichtungen vorübergehend technische oder bauliche Erweiterungen eingebracht werden, die sicherheitstechnisch beurteilt werden müssen,
  • wenn zwischen Betreiber und Veranstalter Klärungsbedarf hinsichtlich der Verantwortlichkeit herrscht und externe sowie unabhängige Beurteilung notwendig wird,
  • von Behörden, Ordnungsdienstleitern, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Veranstaltern, die kein eigenes Personal für die Veranstaltungssicherheit bereithalten.