Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Vermittlung im Streitfall

Haben Sie schon Situationen erlebt, bei denen Sie die Lösung eines Streites für unmöglich hielten? Bei denen nur ein umfangreicher und ausufernder Rechtsstreit als letzte Instanz Aussicht auf Klärung der Sache oder eine Einigung schien? Konflikte können in vielen Arbeitsbeziehungen entstehen: zwischen Lieferanten (Dienstleistern) und Kunden, Mitarbeitern und Arbeitgebern, General- und Subunternehmern oder auch zwischen Anwohnern und Diskothekenbetreibern. Oft sind die Sachverhalte derart komplex, dass unterschiedliche Auffassungen in der Natur der Sache liegen können. Für meine Beauftragung unterscheide ich zwei unterschiedliche Anforderungen:

Vermittlung
Bei der Vermittlung im Konfliktfall besteht die Hauptaufgabe darin, die streitenden Parteien wieder zu einer konstruktiven Auseinandersetzung zusammen zu bringen. In diesen Fällen sind die Tatbestände häufig nicht schwierig zu ermitteln und Lösungen können unter sehr vertretbaren wirtschaftlichen Belastungen für die Betroffenen erlangt werden. Dabei steht im Vordergrund, dass Einsichten und Lösungen nicht (zwingend) durch meine fachliche Arbeit erlangt werden, sondern durch eine Vermittlung von den Parteien entworfen und für umsetzbar gehalten werden. Oft sind solche Ergebnisse nicht das „blaue Auge“ am Ende einer Zusammenarbeit, sondern bieten Grundlage für eine weitere langanhaltende Partnerschaft zwischen den Betroffenen. Am Ende meiner Arbeit formuliere ich die Einigung und bringe sie verbindlich für alle zu Papier.

Lösungsbezogene Aufgaben
Bei dieser Form meiner Arbeit müssen zwischen den Parteien oft Sachverhalte und Tatbestände ermittelt und geklärt werden. Wenn daraus klare Rechtsansichten abgeleitet werden können, wird von mir ein Lösungsweg unter Berücksichtigung aller notwendigen Faktoren (Betriebssicherheit, Gesetzeslage, Vertragsrecht, technische Lösungen, organisatorische Betrachtungen) erstellt und vorgeschlagen. In der Natur unserer vielfältig regulierten Branche liegt begründet, dass es nicht viele unterschiedliche Lösungen gibt; mein Augenmerk ist es, die Umsetzung der Lösung für alle Parteien mit den geringstmöglichen Belastungen zu planen. Oft ist schon die fachlich richtige Darlegung der Tatbestände für die Streitenden Grund zu einer Einsicht, und es müssen nur die Umsetzungen verhandelt werden. Am Ende meiner Arbeit formuliere ich die gefundene Lösung als Weisung mit rechtsgültiger Erklärung und Unterzeichnung aller Parteien.

Kriterium für die Aufnahme meiner Vermittlungsarbeit ist immer der ursächliche Bezug zu unseren Branchen.

Vermittlungsbeauftragungen werden häufig bestellt

  • bei lange schwelenden Konflikten ohne rechtsgültige Klärung
  • bei Streitigkeiten zwischen partnerschaftlich verbundenen Parteien oder Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen
  • in Fällen von Streit zwischen ungleichen Rechtspersonen („David vs. Goliath“, z.B. einem einzelnen Anwohner und den Betreibern einer Stadthalle)
  • in allen Fällen, bei denen die Parteien mit großen wirtschaftlichen Nachteilen in einem Rechtsstreit zu rechnen haben