Messungen von Schallemissionen und -immissionen
Gerade im Bereich der Medien- und Veranstaltungstechnik hat der Schallschutz einen hohen Stellenwert. Kaum eine Veranstaltung oder eine Kommunikationseinrichtung kommt ohne elektrische Audioverstärkung und Lautsprecher aus. Schall – genauer gesagt: Lärm – gilt als Emission, vor der die Allgemeinheit zu schützen ist. Deshalb gelten viele Vorschriften zur Einhaltung von Emissionsgrenzen.
Die Auseinandersetzung mit den Vorschriften und ggf. auch den betreffenden amtlichen Stellen wird von mir im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit genau so übernommen wie die Schallpegelmessungen und die Erstellung entsprechender gerichtsfester Gutachten selbst.
Dabei geht es unter anderem um die folgenden Aufgabenstellungen:
- Akustikmessungen z.B. Umgebungslärm-Messung, Veranstaltungsüberwachung, Überprüfungen von Installationen, Messungen von Arbeitsumgebungen (z.B. Discothek). Dabei messen wir z.B. nach TA Lärm, LärmVibrationsArbSchV, DIN 15905, DIN 45645
- Prüfungen von Beschallungsanlagen, z.B. nach Anforderungen an die Sprachverständlichkeit (z.B. STI, STIPA)
Die Notwendigkeiten für solche Untersuchungen ergeben sich beispielsweise:
- bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen (gemäß Landes-Emissionsschutzgesetz); zur Emissionsplanung im Vorfeld oder zur Überwachung von Vorgaben während der Veranstaltung
- durch Auflagen im Bauwesen (z.B. DIN 4109)
- durch Vorgaben des Arbeitsschutzes (gemäß DIN 45645)
- durch behördliche Vorgaben bei Gewerbebetrieben (z.B. Konzessionserteilung bei Schankwirtschaften unter Auflagen des Lärmschutzes)
- bei möglicher Gehörgefährdung des Publikums bei großen Beschallungsanlagen (gemäß DIN 15905-5)
- aus den Vorschriften zum Betrieb von Sprachalamierungsanlagen (gemäß IEC 60849, EN 54-24, IEC 60268-16)
- überall dort, wo Auseinandersetzungen über Lärmimmissionen einen wirtschaftlichen Nachteil mit sich ziehen können.