Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Privatgutachten

Haben Sie auch schon einmal ein solches Gesicht gemacht wie der Herr auf dem Foto? In einem Moment, als Sie eine Information erhalten haben, die für Sie völlig abstrus und mit weitreichenden Nachteilen behaftet war? Das könnte der richtige Moment sei, um ein fachliches Gutachten zu bestellen.

Es gibt viele Gründe, die zu einer persönlichen Entrüstung führen können: ein unnachvollziehbarer Bescheid vom Ordnungs- oder Umweltschutzamt über maximale Lautstärkegrenzen für Ihren Betrieb, die Versagung einer Genehmigung wegen willkürlicher Gründe, die Geltendmachung einer hohen Schadenersatzforderung gegen Sie, eine überzogene Rechnung eines Lieferanten oder Dienstleisters oder die Ablehnung der Versicherung auf Leistung im Versicherungsfall.

Mein Tipp: sofern ein aufkommender Konflikt nicht auf einem Irrtum beruht oder sich mit wenigen Worten beseitigen lässt, zögern Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Fachmannes mit der Untersuchung des Sachverhaltes in Ihrem Sinne.

Mit einem Privatgutachten haben Sie beste Aussichten, Ihre Ansicht oder Position in der Auseinandersetzung fachlich zu untermauern und die Gegenseite zu überzeugen. Die Vorlage einer Untersuchung eines fachlichen Sachverständigen macht eine inkompetente Reaktion der Gegenseite quasi unmöglich und führt sie wieder auf den „Boden der Tatsachen“ zurück – schneller als jede weitere juristische Auseinandersetzung. Und sollte es doch einmal so weit kommen, kann das Privatgutachten vor Gericht oft verwendet werden – sofern es fundiert und neutral die Fragestellungen beantwortet.

Privatgutachten können auch zu Festpreisen erstellt werden.

Privatgutachten werden häufig bestellt

  • wenn die fachliche Beantwortung der Fragen in einer Auseinandersetzung nicht mehr von Ihnen geleistet werden kann
  • wenn sich der Auftraggeber in einem Konflikt als schwächere Partei sieht
  • wenn die Zeit für eine juristische Auseinandersetzung nicht gegeben ist
  • im beginnenden Rechtsstreit von einem der Streitenden oder seinem Rechtsvertreter
  • vom Benachteiligten in Fragen rund um den Versicherungsschutz oder der Versicherungsleistung
  • bei Fragen und Auseinandersetzungen juristischer oder natürlicher Personen mit der Amtshoheit
  • um Preisvergleiche verschiedener Anbieter transparent zu machen, in oder außerhalb privater oder öffentlicher Ausschreibungen