Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik

Als Meister für Veranstaltungstechnik bin ich gem. § 39 Muster-Versammlungsstättenverordnung Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik und kann die entsprechenden Aufgaben nach Beauftragung wahrnehmen und ausführen.

Da die originären Aufgaben nicht den Charakter oder die Anforderungen an eine Sachverständigentätigkeit haben, verweise ich für diese Leistungen auf meinen gewerblichen Tätigkeitsbereich: www.ralfcuber.de