Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

Inhalte durchsuchen

Zielgruppen

Sanierungsgutachten

Ein Sanierungsgutachten setzt voraus, dass der Zustand einer Einrichtung heute oder zukünftig nicht mehr tragbar ist. In unserer Branche sind in erster Linie Versammlungsstätten betroffen, und die zu untersuchenden Einrichtungen, die in meinen Fachbereich fallen, sind die technischen Geräte der Medientechnik, Bühnentechnik, Sicherheits- und Kommunikationseinrichtungen, Licht- und Tontechnik. Bausanierungen fallen ausnahmslos nicht darunter.

Nicht nur im Defektfall, sondern auch durch Investitionsstau bei Altgeräten können Probleme auftauchen, dass Einrichtungen, Anlagen und einzelne Geräte nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen genügen und saniert werden müssen. Die Fragen nach Möglichkeit und Kosten können einzelne Geräte betreffen (z.B. altertümliches und mechanisch defektes Lichtstellwerk, nach dessen Austausch wegen Protokollwechsel der gesamte Signalfluss im Theater geändert / digitalisiert werden muss). Es können ebenso ganze Bauteilgruppen betroffen sein (z.B. Austausch von Anschlagmitteln oder Tragwerken nach Ablauf herstellerspezifischer Gebrauchszeiten) oder Einzellösungen nach einer Gesetzesänderung notwendig werden (z.B. Querschnittsvergrößerung der elektrischen Leiter nach Änderung der VDE-Normen, Austausch von Fallsicherungen aufgrund neuer Vorschriften der Berufsgenossenschaften).

Oft besteht die Frage, ob solche Sanierungen technisch und organisatorisch möglich sind. Wenn das zu bejahen ist, kommen Fragen nach Kosten und Wirtschaftlichkeit auf. Letztlich können aufgrund des Gutachtens Empfehlungen gegeben werden, eine Sanierung durchzuführen oder lieber eine Neuanschaffung / Neuinstallation in Auftrag zu geben. Aus gesetzlicher Sicht (vor dem Hintergrund der Betreiberverantwortung) muss auch die Frage nach einem Weiterbetrieb oder einer notwendigen Schließung der Versammlungsstätte beantwortet werden.

Die Historie über branchenspezifischen Anlagen, Geräte und Einrichtungen ist längst nicht öffentlich einschlägig wie beispielsweise die von Automobilen oder Heizungsanlagen. Aufgrund meiner über 25-jährigen Erfahrung in der Branche und Umgang mit dieser Technik ist es möglich, mit einem vertretbaren Aufwand diese Gutachten zu erstellen.

Aus den Gutachten können Sanierungskonzepte entwickelt werden, deren Durchführung und Überwachung ich begleiten kann.

Sanierungsgutachten werden häufig in Auftrag gegeben

  • durch Architekten
  • durch Betreiber von Versammlungsstätten, Discotheken, Messen und Kongresszentren
  • durch Investoren vor Übernahme von Spielstätten, größeren Gaststätten oder Discotheken
  • durch Bühnenbetreiber
  • durch große Dienstleistungsanbieter im Touring- oder Rental-Betrieb