Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Schadensrekonstruktion

Die Schadensrekonstruktion ist eine spezielle Aufgabe, die als Auftrag an den Sachverständigen üblicherweise durch gerichtliche oder anwaltliche Beauftragung gestellt wird. Hierbei steht die Gewinnung von Wissen über die Entstehung eines Schadens im Vordergrund, der nicht offenkundig ist. Das Ziel der Untersuchung ist oft, eine mögliche aktive Beteiligung von Personen am Schaden nachzuweisen und abzugrenzen, ob das Verhalten vorsätzlich oder unbeabsichtigt geschah, um möglichen Straftatbeständen nachzugehen.

Bei der Rekonstruktion werden durch verschiedenste Untersuchungen, Messungen, Nachbauten, Probennahmen, Berechnungen und Simulationen der Hergang erforscht und ein klares Bild des Schadens und des Tatvorgangs gezeichnet.

Schadensrekonstruktionen werden häufig in Auftrag gegeben

  • auf gerichtliche Beauftragung
  • auf anwaltliche Beauftragung
  • wenn Unklarheit über die Unfallursache oder den Schadenshergang besteht
  • wenn die unklare Beteiligung von Personen am Schadensverlauf belegt werden soll