Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Sachverständigenprüfungen

Ein Unternehmer hat seine technischen Einrichtungen regelmäßig durch Sachkundige und Sachverständige prüfen zu lassen. Neben diesem Grundsatz gibt es viele Detailvorschriften, die Prüfungen im Bereich der geltenden Versammlungsstätten-verordnungen oder der Arbeitsschutzvorschriften regeln.

Dabei übersehen oft nebenberuflich selbständig Tätige, kleine Unternehmen oder durch freie Vereine betriebene Bühnen, dass sie ebenfalls in Gänze diesen Verpflichtungen unterliegen und die Medien-, Licht- und Tontechnik und die Tragwerke genauso geprüft werden müssen wie in einem großen Theater oder bei Firmen mit vielen Mitarbeitern. Wegen fehlenden Personals und Fachkunde können hier schnell Unterlassungen eintreten, die im Falle eines Unfalls Straftatbestände erfüllen; von möglichen Personenschäden abgesehen.

Ich biete Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen gemäß diesen Vorschriften an. Sachverständigenprüfungen an sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen werden in Arbeitsgemeinschaft durchgeführt.

Sachkundigen- und Sachverständigenprüfungen werden in Auftrag gegeben

  • von jedem Unternehmer, der Licht-, Ton-, Medientechnik sowie dazu notwendige Tragwerke – mobil oder in fester Einrichtung – betreibt
  • weil sie durch verschiedene Rechtsvorschriften explizit gefordert werden
  • weil die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen Voraussetzung für den Betrieb von Versammlungsstätten ist