Ralf Cuber

Sachverständiger für Medien- und Veranstaltungstechnik

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Schadensgutachten

Wenn ein Schaden eintritt, sind drei Situationen die Wahrscheinlichsten: man hat selbst für den entstandenen Schaden einzustehen, es gibt einen Versicherungsschutz für einen Teil oder den gesamten Schaden, oder es gibt einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegen einen Verursacher.

In den beiden letzten Fällen gibt es oft die Notwendigkeit eines Gutachtens, das Art und Umfang des Schadens beschreibt. In der Regel geht auch eine Bewertung des Sachschadens in Geld einher, so dass die Folgen des Schadens bewertet werden können. Die Auftraggeber können dabei unterschiedliche Interessen verfolgen, was aber für den Inhalt des Gutachtens keine Folgen hat.

Dabei ist es gleich, ob bei einem Mischpult nur ein „Cola-Schaden“ eingetreten ist oder ob durch unvorhersehbare Materialermüdung an Traversen ein komplettes Tragwerk eingestürzt ist, und dadurch alle eingebrachten Geräte zerstört wurden.

Bei technisch schwierigen Sachverhalten in der Medien- und Veranstaltungstechnik sind oft beide Bestandteile für Laien schwer zu erkennen und zu beurteilen: die Frage nach Art, Ursache und Umfang des Schadens UND seiner Bewertung. Deshalb sind spezialisierte Sachverständige zu suchen und Anderen vorzuziehen.

Sehr wichtig für jeden Geschädigten ist es zu wissen, dass die Einschaltung eines Sachverständigen zur Schadensbeurteilung und –bewertung nicht zu seinen, sondern zu Lasten des Schädigers (oder seiner Versicherung) geht.

Sind Sie Geschädigter? Ich berate kostenfrei über die Möglichkeiten meiner Beauftragung.

Schadensgutachten werden häufig bestellt

  • von Versicherungen im Versicherungs- oder Leistungsfall
  • von allen Geschädigten, die einen Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB haben
  • bei Fragen zur Ursache des Schadens, um einen Schädiger oder Verantwortlichen zu erkennen (z.B. bei Montagefehlern oder aufgrund von Produkthaftung)