Neulich, in der Vorweihnachtszeit…
Zu einer adventlichen Veranstaltung in einer Fußgängerzone (Thema: Lichterwochen-Eröffnung) mit Open-Air-Bühne gesellte sich – wie passend – eine Darstellergruppe mit einer Feuerdarbietung.
Wie viele wissen, sind die Anforderungen an derartige Veranstaltungen – seit dem schlimmen Erlebnis „Love Parade“ dramatisch gestiegen, zumindest für die Genehmigungsfähigkeit bei den Behörden.
Das hier Gesehene allerdings lässt den Beobachter fragen, ob sich auch nur irgendjemand Gedanken zu der Frage des Brandschutzes gemacht hat.
– Die Besucher stehen (inklusive der Kinder auf den Schultern) bis an die Bühnenkante.
– Auf und neben der Bühne: weit und breit keine Feuerwehr.
– Der Platz hat keine freigehaltenen Rettungs- oder Entfluchtungswege.
– Neben der Gefahr durch offenes Feuer wurden auch noch pyrotechnische Effekte eingesetzt.
Und wie so oft ging alles gut. Man fragt sich, ob dieser eigentlich glückliche Ausgang von irgendeinem der Beteiligten (Techniker, Organisatoren, Behörden, Feuerwehr) auch nur ansatzweise in Frage gestellt wird.
Hier wurden aber wieder Gesetze und Vorschriften mit Füßen getreten. Nicht nachmachen!